Die Vereinsführung

der geschäftsführende vorstand

Katrin Eschstruth
Vorstandsmitglied, Leiterin der Kindersportschule und Kursbereich
0561-570599-21

Friedrich Heintzemann
Vorstandsmitglied
0561-570599-11

Kira Werner
Vorstandsmitglied
0561-570599-12

§ 26 BGB - VORSTAND UND VERTRETUNG

(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.

(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.

das präsidium

§ 14 Präsidium

  1. Das Präsidium ist das oberste Organ des Vereins zwischen den Delegiertenversammlungen. Es besteht aus einem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und mindestens zwei, maximal vier weiteren ordentlichen Mitgliedern, die von der Delegiertenversammlung für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich. Alle Mitglieder des Präsidiums müssen auch Mitglieder des Vereins sein. Die Wahl ist durch den Wahlausschuss vorzubereiten und durchzuführen.
  2. Der Präsident, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, ist offizieller Repräsentant des Vereins. Er, bzw. bei Verhinderung sein Stellvertreter, beruft die Sitzungen des Präsidiums ein und leitet sie.
  3. Die Mitglieder des Präsidiums dürfen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Verein stehen.
  4. In Präsidiumssitzungen ist das Präsidium beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Präsidiumsmitglieder anwesend ist. Das Präsidium fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  5. Scheidet ein Präsidiumsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so bleibt sein Sitz bis zur nächsten Delegiertenversammlung vakant. Sobald mehr als drei Präsidiumsmitglieder ausgeschieden sind, hat der Vorstand innerhalb von drei Monaten eine außerordentliche Delegiertenversammlung zum Zwecke einer Ergänzungswahl einzuberufen.
Matthias Bode
Präsidiumsmitglied
0561-570599-0

Annette Böhle
Präsidiumsmitglied
0561-570599-0

Rolf Dubbel
Präsidiumsmitglied
0561-570599-0

Ralf Flohr
Präsidiumsmitglied
0561-570599-0

Peter Jungermann
Präsidiumsmitglied
0561-570599-0

Hartmut Schäfer
Präsidiumsmitglied
0561-570599-0

der ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus verdienten Persönlichkeiten des KSV Baunatal und ist ruhender Pol im teilweise hektischen Vereinsalltag. Er unterstützt die hauptamtliche Vereinsfühung ehrenamtlich und steht jederzeit gerne mit Rat, Tat und viel Erfahrung zur Seite. Diese wertvolle Entlastung gibt dem Vorstand und Präsidium die Möglichkeit sich voll auf die Geschäfts- und Vereinsführung konzentrieren zu können.
Neben seiner schon beschriebenen beruhigenden und ausgleichenden Art hat der Ältestenrat auch zahlreiche satzungsmäßig festgeschriebene Aufgaben in der Organisationsstruktur des Vereins, denen er ebenfalls ehrenamtlich und mit viel Engagement nachkommt.

§ 22 Ältestenrat (Auszug aus der Vereinssatzung)

Die Delegiertenversammlung wählt auf die Dauer von drei Jahren den Ältestenrat. Der Ältestenrat setzt sich aus mindestens sechs und höchstens neun Mitgliedern zusammen. Das Mindestalter für Ältestenratsmitglieder beträgt 60 Jahre. Die vorgeschlagenen Personen müssen mindestens 10 Jahre Mitglied im Verein sein und Vorstandstätigkeiten nachweisen. Zu den Aufgaben des Ältestenrates gehören:

  • Beratung des Vorstandes,
  • Berufungsinstanz für den Ausschluss vom Sportbetrieb,
  • Beratung über Einsprüche gegen die Ablehnung von Beitrittsanträgen,
  • Geburtstagsbesuche bei verdienstvollen Vereinsmitgliedern,
  • Archivwesen.

Aktuelle Mitglieder des Ältestenrates sind: Ehrenpräsidentin Ursula Harms, Herbert Dittmar, Peter Dittmar, Karl-Heinz Gerlach, Margot Hatje, Horst Käse, Karin König, Christine Lutze, Uwe Oschmann

beauftragte des ksv baunatal

Peter Jungermann
Datenschutzbeauftragter
+4916097741333

Andrea Göbel
Kindschutzbeauftragte/r
+4915774361763

Andreas Arend
Internetbeauftragter / Webmaster Hauptverein
+49 1516 8104293