Ab sofort 2G

Mi, 24.11.2021 / K.Werner (Fitness)
2G in gedeckten Sportanlagen
2G in gedeckten Sportanlagen

Liebe #ksvfamilie,

ab dem 24.11.2021 greift, entsprechend der neuen Landesverordnung, in allen gedeckten Sportstätten die 2G-Regel.

Es dürfen nur folgende Personen eingelassen werden: Geimpfte oder Genesene bzw.: Kinder, die unter sechs Jahren bzw. noch nicht eingeschult sind, oder unter 18jährige mit Bürgertest bzw. Testheft aus der Schule. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Nachweis erforderlich) und einen Bürgertest vorlegen, dürfen ebenfalls in gedeckten Sportanlagen am Sport teilnehmen.

Vielen Dank für Euer Verständnis!
Euer Team der KSV Sportwelt



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